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GASTAUFNAHME BEDINGUNGEN GASTAUFNAHME- UND VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN DER GASTGEBER IM FRÄNKISCHEN SEENLAND: Der Tourismusverband Fränkisches Seen- land GbR, nachstehend „TFS“ abgekürzt, vermittelt Unterkünfte von Gastgebern und Privatvermietern (Hotels, Gasthäu- ser, Pensionen, Privatzimmer und Ferien- wohnungen), nachstehend einheitlich „Gastgeber“ genannt, im Fränkischen Seenland entsprechend dem aktuellen Angebot. Die nachfolgenden Bedingun- gen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zustande kommenden Gastaufnahme- / Beherber- gungsvertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Ver- tragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber und die Vermittlungs- tätigkeit des TFS. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch. 1. Stellung des TFS, Geltungsbereich dieser Gastaufnahmebedingungen 1.1. Der TFS hat, soweit keine anderweitigen Verein- barungen ausdrücklich getroffen wurden, lediglich die Stellung eines Vermittlers. Er haftet nicht für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leis- tungen. Eine etwaige Haftung des TFS aus dem Vermittlungsvertrag bleibt hiervon unberührt. 1.2. Die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen gel- ten, soweit wirksam vereinbart, für alle Buchungen von Unterkünften, bei denen Buchungsgrundlage das vom TFS herausgegebene Gastgeberverzeich- nis ist, bzw. bei Buchungen auf der Grundlage entsprechender Angebote im Internet die dortigen Beschreibungen. 1.3. Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast im Einzelfall andere als die vorliegenden Gast- aufnahmebedingungen zu vereinbaren, bzw. indivi- duelle und abweichende Vereinbarungen von diesen Gastaufnahmebedingungen zu treffen. 1.4. Die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen gel- ten nicht für Verträge über Pauschalangebote, Ver- träge über Gästeführungen oder sonstige Angebote des Gastgebers oder des TFS. 2. Vertragsschluss, Reisevermittler, Angaben in Hotelführern 2.1. Der Gastaufnahmevertrag wird wie folgt abgeschlos- sen: (1) Sofortige verbindliche Buchung und Buchungsbestätigung a) Mit der Buchung bietet der Gast, gegebenenfalls nach vorangegangener unverbindlicher Auskunft des Gastgebers über seine Unterkünfte und deren aktuelle Verfügbarkeit, dem Gastgeber den Ab- schluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortsbeschreibung, Klassifizierungserläuterungen), soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen. b) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Gast an seine Buchung (sein Vertragsangebot) 5 Werk- tage gebunden. c) Die Buchung des Gastes kann auf allen vom Gastge- ber angebotenen Buchungswegen, also mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektro- nischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elek- tronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. d) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahme- erklärung (Buchungsbestätigung) des Gastgebers zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. e) Im Regelfall wird der Gastgeber, oder in dessen Vertretung der TFS, bei mündlichen oder telefo- nischen Buchungen eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln. Die Rechtswirksamkeit des Gastaufnahmevertrages hängt bei solchen Buchungen jedoch nicht vom Zu- gang der schriftlichen Ausfertigung der Buchungs- bestätigung ab. f) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Gastgebers vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Rest- zahlung, oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt. (2) Buchung auf der Grundlage eines Angebots des Gastgebers a) Der Gast kann seinen Buchungswunsch auf allen vom Gastgeber angebotenen Wegen, also münd- lich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) übermitteln. Die Übermittlung seines Buchungswunsches stellt noch keine verbindliche Buchung des Gastes dar und begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seinen Wünschen. b) Der Gastgeber unterbreitet dem Gast entsprechend seinem Buchungswunsch (oder in Betracht kommen- der Alternativen) auf der Grundlage der Unterkunfts- beschreibung im Gastgeberverzeichnis oder im Internet und dieser Gastaufnahmebedingungen ein Angebot. c) Das Angebot erfolgt im Regelfall schriftlich, insbe- sondere bei kurzfristigen Anfragen jedoch rechtsver- bindlich auch telefonisch, per E-Mail oder per Fax. Mit diesem Angebot bietet der Gastgeber dem Gast den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbind- lich an. d) Der Gastaufnahmevertrag kommt für den Gast- geber und den Gast rechtsverbindlich zu Stande, wenn der Gast das Angebot des Gastgebers ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen innerhalb einer vom Gastgeber im Angebot angegebenen Frist und in der im Angebot angegebenen Form annimmt und dem Gastgeber diese Annahmeerklärung zugeht. e) Der Gastgeber wird dem Gast im Regelfall den Eingang seiner Annahmeerklärung schriftlich be- stätigen. Der Gastaufnahmevertrag wird jedoch unabhängig von einer solchen Bestätigung bereits mit dem Eingang der Annahmeerklärung beim Gast- geber für den Gast und den Gastgeber verbindlich. 2.2. Reisemittler und Buchungsstellen sind nicht bevoll- mächtigt Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben, oder Zusicherungen zu machen, die den ver- einbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich vom Gastgeber zugesagten Leistungen hinausgehen, oder im Widerspruch zur Unterkunfts- und Leistungsbeschreibung des Gastgebers stehen. 2.3. Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeich- nissen, die nicht vom TFS oder dem Gastgeber herausgegeben werden, sind für den Gastgeber und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht wurden. 2.4. Bei der Buchung von Privatpersonen für mitreisen- de Gäste hat die Buchungsperson selbst für alle Vertragsverpflichtungen von anderen Gästen, für welche sie die Buchung vornimmt, wie für ihre eige- nen Verpflichtungen einzustehen, sofern sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 2.5. Bei der Buchung durch Vereine, Verbände, Firmen, Behörden und Institutionen ist der Auftraggeber Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages. Zahlungspflichtiger ist ausschließlich diese / dieser, nicht der einzelne Teilnehmer, soweit nicht aus- drücklich etwas anderes mit dem Gastgeber verein- bart wird. 3. Unverbindliche Reservierungen 3.1. Für den Gast unverbindliche Reservierungen, von denen er kostenlos zurücktreten kann, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem TFS oder dem Gastgeber möglich. 3.2. Ist keine für den Gast unverbindliche Reservie- rung ausdrücklich vereinbart worden, so führt die Buchung nach Ziffer 2 (Vertragsschluss) dieser Gastaufnahmebedingungen grundsätzlich zu einem für den Gastgeber und den Gast / Auftraggeber rechtsverbindlichen Vertrag. 3.3. Ist eine für den Gast unverbindliche Reservierung vereinbart, so wird die gewünschte Unterkunft vom Gastgeber verbindlich zur Buchung durch den Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt frei gehalten. Der Gast hat bis zu diesem Zeitpunkt dem TFS, bzw. dem Gastgeber Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als auch für ihn verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, ent- fällt die Reservierung ohne weitere Benachrichti- gungspflicht des TFS oder des Gastgebers. Erfolgt die Mitteilung fristgerecht, so kommt mit deren Zugang beim Gastgeber ein für diesen und den Gast rechtsverbindlicher Gastaufnahmevertrag zu Stande. 4. Preise und Leistungen, Minderjährige, Umbuchungen Alle Preisangaben gelten pro Nacht. Katalogpreise und online buchbare Preisangaben können abweichen! 4.1. Die im Prospekt angegebenen Preise sind End- preise und schließen die gesetzliche Mehrwert- steuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen. 4.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen er- geben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Bu- chungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt oder der Internetausschreibung, bzw. der Objektbeschreibung, sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast-/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen. 4.3. Bei mitreisenden Minderjährigen ist von der Lei- stungspflicht des Gastgebers ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung nicht die Übernahme einer Aufsichtspflicht umfasst. Die Aufsichtspflicht obliegt, insbesondere unter Beachtung allgemeiner oder konkreter Hinweise zu örtlichen Verhältnissen und Gefahrenquellen (auch in einer Haus- oder Hofordnung) ausschließlich den Eltern, bzw. den mitreisenden erwachsenen Begleitpersonen. 4.4. Für Umbuchungen (Änderungen bezüglich der Unterkunftsart, des An- und Abreisetermins, der Dieses Gastgeberverzeichnis 2021 ist gültig vom 02.01.2021 bis 01.01.2022 158 FRÄNKISCH. SEEN. LAND. WICHTIGE HINWEISE

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