seenlandcard_freizeitfuehrer_2022

4 Sieben Urlaubsorte im Fränkischen Seenland erheben als Staatlich anerkannte Erholungsorte einen Gästebeitrag: Stadt Gunzenhausen – 1,50 EUR ganzjährig. Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 80 % erhalten eine Ermäßi- gung auf den Gästebeitrag von 50 %, eine eventuell erforderliche Begleitperson (Kennzeichnung „B“) ist beitragsfrei. Gemeinde Muhr a.See – 1,00 EUR ganzjährig. Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 v.H. sowie deren notwendige Begleitpersonen (Kennzeichnung „B“) sind vom Kurbeitrag befreit. Markt Absberg – 1,00 EUR ganzjährig. Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 80 % und deren notwendige Be- gleitperson (Kennzeichnung „B“) sind beitragsfrei. Ab einem Grad der Behinderung von 50 %, erhalten Sie eine Ermäßigung auf den Gästebeitrag von 50 %. Gemeinde Haundorf – 1,00 EUR ganzjährig. Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 80 % und deren notwendige Begleitperson (Kennzeichnung „B“) sind beitragsfrei. Ab einem Grad der Behinderung von 50 %, erhalten Sie eine Ermäßigung auf den Gästebeitrag von 50 %. Gemeinde Pfofeld - 1,00 EUR ganzjährig. Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 80 % und deren notwendige Be- gleitperson (Kennzeichnung „B“) sind beitragsfrei. Ab einem Grad der Behinderung von 50 %, erhalten Sie eine Ermäßigung auf den Gästebeitrag von 50 %. Markt Pleinfeld – 1,00 EUR in den Monaten April bis Oktober. Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 80 % und deren notwendige Begleitperson (Kennzeichnung „B“) sind beitragsfrei. Stadt Spalt – 1,65 EUR von April bis Oktober, 0,75 EUR von No- vember bis März. 0,75 ganzjährig für Geschäftsreisende, Tagungs- und Seminargäste. Schwerbehinderte mit einer Erwerbsunfähigkeit von mindestens 80% und deren Begleitperson (Vermerk B) sind beitragsfrei. • Die Höhe des Gästebeitrags wird während der Dauer des Auf- enthaltes tageweise berechnet. Die Tage der An- und Abreise gelten zusammen als ein Tag. • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zahlen keinen Gästebeitrag. • Der Gästebeitrag wird in der Regel zusätzlich erhoben, außer es ist die Einbeziehung gesondert vermerkt. • Die Seenland.Card wird von den Gastgebern der sieben Urlaubsorte beim Check-In ausgestellt. Voraussetzung: Sie buchen mindestens eine Übernachtung. • Alle Gäste über 18 Jahre erhalten eine Seenland.Card. • Die Karte ist nicht übertragbar. SEENLAND .CARD AUF EINEN BLICK SEENLAND . CARD www.fraenkisches-seenland.de MEHR ERLEBEN Begleitheft

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